Vermietbedingungen

Vermietkonditionen

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, bei Beschädigung oder Verlust der vom PSX Veranstaltungsservice (Inhaber Benjamin Heinemann, Vippacher Gasse 07, 99880 Mechterstädt [nachfolgend „Vermieter“ genannt]) entliehenen Gegenstände und Geräte, Wertminderungen und Schäden in vollem Umfang zu ersetzen. Außerdem erklärt der Kunde seine Einwilligung in die unten genannten Bedingungen an die der Verleih grundsätzlich gebunden ist.

Bei Übergabe der Mietsachen wird der Kunde und Ihm unterstellte dritte über die Funktion und Handhabung der Mietgegenstände und -geräte vom Vermieter unterrichtet. Fragen und Bedenken zur Funktionsweise der Geräte sind bei Übergabe auszuräumen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Vermieter keine Mietgeräte aufgrund mangelnder Funktionen oder mangelnden Leistungsumfanges zurücknehmen oder austauschen.

Mit dem Zeitpunkt der Übergabe haftet der Kunde grundsätzlich und in vollem Umfang für die geliehenen Gegenstände und Geräte während der gesamten Dauer des Verleihs bis zum Zeitpunkt der Rücknahme und der damit verbundenen Prüfung durch den Vermieter oder eine vom Vermieter bevollmächtigte dritte Person. Dies gilt bei Verlust oder Diebstahl ebenso, wie bei Beschädigung der Mietsachen durch Dritte.

Offensichtliche Mängel und/ oder Schäden an den o.g. Gegenständen und Geräten sind unverzüglich nach bekanntwerden beim Vermieter anzuzeigen.

Für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, Behandlung, Bedienung oder Lagerung der entliehenen Gegenstände und Geräte entstanden sind, haftet der Kunde ebenso in vollem Umfang.

Nicht offensichtliche sowie offensichtliche Schäden oder Mängel, die während der Rückgabe vom Vermieter an den Mietsachen festgestellt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern sie auf den unsachgemäßen Umgang, Lagerung, Transport sowie Verlust oder Diebstahl durch Dritte zurückzuführen sind.

Für die Prüfung der Mietsachen behalten wir uns eine Zeit von 24 Stunden ab Rückgabe durch den Kunden vor um etwaige Mängel oder Schäden festzustellen.

Im Falle einer Reparatur wird diese durch eine von uns frei gewählte Fachwerkstatt durchgeführt.
Im Falle des Verlustes eines Mietgegenstandes oder Mietgerätes haftet der Kunde zum vollen Neupreis der Mietsache.

Werden bei der Rückgabe der Mietsachen grobe Verschmutzungen (z.B. Klebebandrückstände, Verschmutzungen durch Speise- oder Getränkerückstände, Verschmutzung durch andere Flüssigkeiten oder Schlamm sowie Staub- oder Farbablagerungen in erhöhtem Maße festgestellt, wird nachträglich eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00€ pro verschmutztem Gerät/Gegenstand in Rechnung gestellt.

Für Schäden Dritter, welche durch die unsachgemäße Benutzung, Bedienung, Lagerung oder Transport der Mietsachen entstehen, kann der Vermieter keine Haftung übernehmen.

Für Ausfälle der Mietsachen während der Mietzeit sowie die Ausfallsicherheit während einer solchen Veranstaltung kann der Vermieter ebenfalls keine Haftung übernehmen.

Die Mietsachen sind zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig und dem Zustand bei Aushändigung entsprechend zurück zu geben. Sollte eine Rückgabe aus welchen Gründen auch immer nicht Termintreu möglich sein, so ist der Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich die Mietdauer immer auf volle Kalendertage, beginnend um 00:01 Uhr und endend um 23:59 Uhr des jeweiligen Miettages.

Bei Überziehen der Mietdauer wird jeder angebrochene Tag zu 100% gemäß den aktuellen Mietpreisen der Mietgegenstände berechnet.

Stand 01.05.2015